Fragen & Antworten

An dieser Stelle möchten wir häufige Fragen zum Verein und zur Mitgliedschaft beantworten. Falls Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, stehen wir natürlich gerne für Sie bereit - schreiben Sie uns einfach an!

Der Förderverein

Was ist Palliativmedizin?

Palliativmedizin ist lindernde, auf die Behandlung belastender Symptome spezialisierte Medizin. Ihre Behandlungsmethoden dienen der Erhaltung bzw. Verbesserung der Lebensqualität unheilbar erkrankter Menschen. Durch enge Zusammenarbeit eines multiprofessionellen Teams sollen medizinische, pflegerische, psychosoziale und seelsorgerische Aspekte gleichermaßen Beachtung finden.

Welchem Zweck dient der Verein?

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Palliativmedizin.

Was bedeutet "Gemeinnützigkeit" für den Verein?

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Notwendige Aufwendungen im Rahmen des Vereinszweckes werden erstattet.

Mitgliedschaft im FVP

Wer kann Mitglied des Vereins werden?

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden. Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Antragstellung der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Wer entscheidet über die Aufnahme in den Verein?

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand ist der Widerspruch des Antragstellers zulässig. Er ist spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe der Ablehnung an den Vorstand schriftlich einzureichen. Über den Widerspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Welche Rechte und Pflichten hat ein aktives Mitglied im FVP?

Die Mitglieder haben Rede- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Bei ihrem Ausscheiden oder beim Erlöschen des Vereins haben sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Mitgliedsbeiträge.
Die Mitglieder sollen die Ziele des Vereins nach Kräften fördern und unterstützen. Sie sind verpflichtet, die Jahresbeiträge fristgemäß zu entrichten.

Wie kann ich die Mitgliedschaft wieder beenden?

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod bei natürlichen Personen oder Auflösung bei juristischen Personen.
Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist jeweils zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Hinweis auf die Folgen mit seiner Beitragszahlung mehr als ein Jahr im Rückstand ist.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es erheblich gegen die Interessen und Ziele des Vereins verstößt. Hierfür ist der einstimmige Beschluss des Vorstandes erforderlich. Er wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Mitteilung schriftlich Widerspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Verein erhebt Mitgliedsbeiträge. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages sowie dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 60,00 Euro. Höhere Beiträge sind herzlich willkommen.